Kosten für die Psychotherapie oder Psychoanalyse

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung werden von Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Private Krankenkasse

Die Kosten für die Behandlung können von Ihrer Privaten Krankenversicherung übernommen werden, sofern in Ihrem Leistungskatalog die Übernahme der Kosten von Psychotherapie  vorgesehen ist.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Behandlung auch selbst übernehmen. In diesem Fall vereinbare ich mit Ihnen ein angemessenes, für Sie leistbares Honorar!


Impressum nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Gemäß »Digitale-Dienste-Gesetz« (DDG, §5) muss ein Impressum ausführliche Informationen enthalten, die Sie unter folgendem Link abrufen können:

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Datenschutz nach DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Laut »Datenschutzgrundverordnung« muss ich ausführliche Informationen zum Umgang mit Ihren Daten geben, die Sie unter folgendem Link abrufen können:

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